Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Erziehung ist das grundsätzliche Ziel eine Verbesserung der momentanen belastenden Situation.
Grundvoraussetzung ist eine tragfähige Basis bzw. Beziehung zwischen den Beteiligten, um eine gute Zusammenarbeit zu garantieren.
Die Zielsetzung der Hilfemaßnahme wird von allen Beteiligten konkret formuliert.
Somit richten sich die Handlungsziele immer nach dem aktuellen Bedarf des Kindes, des Jugendlichen und der Familie.
Bei Bedarf können Ziele variieren, wegfallen oder ergänzt werden.