Leistungen

UNSERE LEISTUNGEN


Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Erziehung ist das grundsätzliche Ziel eine Verbesserung der momentanen belastenden Situation. 

Grundvoraussetzung ist eine tragfähige Basis bzw. Beziehung zwischen den Beteiligten, um eine gute Zusammenarbeit zu garantieren. 

Die Zielsetzung der Hilfemaßnahme wird von allen Beteiligten konkret formuliert.

Somit richten sich die Handlungsziele immer nach dem aktuellen Bedarf des Kindes, des Jugendlichen und der Familie. 

Bei Bedarf können Ziele variieren, wegfallen oder ergänzt werden.

Erziehungsbeistand /
Betreuungshilfe 
§ 30 SGB VIII


 "Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern."

Sozialpädagogische Familienhilfe 
§ 31 SGB VIII


 "Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie."

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 
§ 35 SGB V III

"Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen."
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